Ratgeber — Tippgeber

Tippgeberprovision bei Immobilien — Höhe, Auszahlung und Steuern

Sie haben einen Immobilienverkäufer empfohlen und fragen sich, wie hoch Ihre Tippgeberprovision ausfällt? Dieser Ratgeber erklärt alles, was Sie über die Höhe, den Auszahlungszeitpunkt, steuerliche Pflichten und die vertragliche Absicherung wissen müssen.

Was ist eine Tippgeberprovision?

Eine Tippgeberprovision ist eine finanzielle Vergütung, die ein Immobilienmakler an eine Privatperson zahlt, wenn diese ihm den Kontakt zu einem Immobilieneigentümer vermittelt hat, der seine Immobilie verkaufen möchte. Der Tippgeber fungiert dabei lediglich als Kontaktvermittler — er führt keine Beratung, keine Besichtigungen und keine Verhandlungen durch.

Die Provision wird ausschließlich im Erfolgsfall gezahlt: Kommt es durch den vermittelten Kontakt zu einem notariell beurkundeten Verkauf, erhält der Tippgeber seinen Anteil aus der Maklerprovision. Dem Verkäufer oder Käufer entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Wie hoch ist die Tippgeberprovision?

Die Höhe der Tippgeberprovision ist nicht gesetzlich geregelt und variiert je nach Makler erheblich. Am Markt sind folgende Spannen üblich:

  • 5 bis 10 % der Netto-Maklerprovision — der Durchschnitt bei den meisten Maklern
  • Bis zu 17 % der Netto-Maklerprovision — zum Beispiel bei VANDERBERG Immobilien
  • Feste Beträge — einige Makler zahlen pauschale Summen zwischen 500 und 2.000 Euro

Was das in der Praxis bedeutet, zeigt folgende Beispielrechnung:

Beispielrechnung

Verkaufspreis der Immobilie500.000 €
Gesamtcourtage (6,25 % inkl. MwSt.)31.250 €
Netto-Maklercourtage (Verkäuferseite, 3,125 % netto)15.625 €
Tippgeberprovision (17 %)2.656 €

Bei hochpreisigen Immobilien in Hamburg kann die Tippgeberprovision schnell 5.000 Euro und mehr betragen — für einen einzigen Kontakt, den Sie herstellen.

Wann wird die Provision ausgezahlt?

Die Auszahlung der Tippgeberprovision ist an den erfolgreichen Abschluss des Immobilienverkaufs gekoppelt. Der typische Ablauf sieht so aus:

  1. Notarielle Beurkundung: Der Kaufvertrag wird beim Notar unterzeichnet.
  2. Kaufpreiszahlung: Der Käufer überweist den Kaufpreis — in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach Beurkundung.
  3. Provisionseingang beim Makler: Der Makler erhält seine Courtage nach Kaufpreiszahlung.
  4. Auszahlung an den Tippgeber: Nach Eingang der Maklerprovision wird die Tippgeberprovision zeitnah überwiesen.

Steuerliche Behandlung

Eine Tippgeberprovision ist steuerpflichtiges Einkommen. Wie sie steuerlich einzuordnen ist, hängt von der Häufigkeit ab:

  • Gelegentliche Tipps: Die Provision wird als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG in der Einkommensteuererklärung angegeben. Es gilt eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr. Bleibt die gesamte Summe im Kalenderjahr darunter, fällt keine Steuer an.
  • Regelmäßige Tätigkeit: Bei wiederholten Tipps mit höheren Einkünften kann eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein. In diesem Fall unterliegen die Einnahmen der Einkommensteuer und ggf. der Gewerbesteuer.

Wir empfehlen, im Zweifel einen Steuerberater zu konsultieren. VANDERBERG stellt Ihnen nach Auszahlung eine ordnungsgemäße Abrechnung aus, die Sie direkt für Ihre Steuererklärung verwenden können.

Vertragliche Grundlage

Eine Tippgeberprovision sollte immer schriftlich vereinbart werden. Ein seriöser Tippgebervertrag enthält mindestens folgende Punkte:

  • Name und Kontaktdaten von Tippgeber und Makler
  • Bezeichnung der vermittelten Immobilie bzw. des Eigentümers
  • Höhe der Tippgeberprovision (prozentual oder als Festbetrag)
  • Bedingungen für die Auszahlung (Erfolgsbasis)
  • Zeitpunkt der Auszahlung

Bei VANDERBERG Immobilien wird jede Tippgebervereinbarung schriftlich bestätigt, bevor wir den Kontakt aufnehmen. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Empfehlung dokumentiert ist und Ihre Provision vertraglich feststeht.

Tipps für erfolgreiche Empfehlungen

Um Ihre Chancen auf eine Tippgeberprovision zu maximieren, beachten Sie folgende Punkte:

  1. Konkretes Verkaufsinteresse: Der Eigentümer sollte tatsächlich einen Verkauf erwägen oder planen. Vage Gerüchte führen selten zum Erfolg.
  2. Frühzeitig melden: Melden Sie den Tipp, bevor der Eigentümer selbst einen Makler beauftragt. Nur neue Kontakte können als Tipp anerkannt werden.
  3. Kontaktdaten bereitstellen: Je mehr Informationen Sie uns geben (Name, Adresse, Telefonnummer), desto schneller können wir handeln.
  4. Vertrauen aufbauen: Wenn Sie dem Eigentümer VANDERBERG persönlich empfehlen, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Zusammenarbeit deutlich.
  5. Schriftliche Bestätigung einfordern: Bestehen Sie auf einer schriftlichen Tippgebervereinbarung, bevor der Makler den Eigentümer kontaktiert.

Jetzt Tippgeber werden bei VANDERBERG

Sie kennen jemanden, der eine Immobilie verkaufen möchte? Bei VANDERBERG erhalten Sie bis zu 17 % der Netto-Maklerprovision — transparent, vertraglich abgesichert und zuverlässig ausgezahlt.

Kontakt

Lassen Sie uns über
Ihre Immobilie sprechen.

Ob Kauf, Verkauf oder eine unverbindliche Bewertung — wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.

Adresse

Am Kaiserkai 30
20457 Hamburg

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 9:00 – 18:00 Uhr
Sa: Nach Vereinbarung