Ratgeber — Verkaufen

Maklerprovision in Hamburg — Höhe, Regelung & Berechnung

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Immobilienverkauf in Hamburg? Wer muss sie bezahlen? Seit Dezember 2020 gelten neue gesetzliche Regelungen, die Käufer und Verkäufer gleichermaßen betreffen. Dieser Ratgeber erklärt die aktuelle Rechtslage, zeigt die üblichen Provisionssätze und enthält eine konkrete Beispielrechnung.

Aktuelle Provisionsregelung in Hamburg

Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Kaufvertrags erhält. In Hamburg wird die Provision in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Seit dem 23. Dezember 2020 ist diese Aufteilung bei Wohnimmobilien gesetzlich vorgeschrieben.

Die Provision wird erst fällig, wenn ein notariell beurkundeter Kaufvertrag zustande kommt. Ohne erfolgreichen Abschluss entstehen keine Kosten. Die Höhe ist frei verhandelbar, hat sich in Hamburg aber auf bestimmte Sätze eingependelt.

Gesetzliche Grundlage seit Dezember 2020

Mit dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (in Kraft seit 23. Dezember 2020) hat der Gesetzgeber klare Regeln für die Provisionsaufteilung geschaffen. Die wichtigsten Punkte:

  • Doppelte Beauftragung: Wird der Makler von beiden Seiten beauftragt, müssen beide Parteien den gleichen Anteil zahlen.
  • Einseitige Beauftragung durch den Verkäufer: Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, kann ein Anteil an den Käufer weitergereicht werden — maximal jedoch in gleicher Höhe wie der Verkäuferanteil.
  • Textform erforderlich: Der Maklervertrag für Wohnimmobilien muss mindestens in Textform (z. B. per E-Mail) geschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen reichen nicht aus.

Diese Regelung gilt für Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Für Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäuser gelten die Regeln nicht.

Wer zahlt die Provision?

In Hamburg ist die hälftige Teilung der Provision der Standard. In der Praxis bedeutet das:

Verkäufer zahlt50 % der Provision
Käufer zahlt50 % der Provision

Wichtig: Der Käuferanteil wird erst fällig, wenn der Verkäufer nachweislich seinen Anteil gezahlt hat. Der Makler muss dem Käufer den Zahlungsnachweis des Verkäufers vorlegen.

In seltenen Fällen übernimmt der Verkäufer die gesamte Provision, um die Immobilie attraktiver zu machen. Für Käufer verringern sich so die Nebenkosten erheblich, was insbesondere bei der Finanzierung vorteilhaft sein kann.

Übliche Höhe der Maklerprovision in Hamburg

Die Provisionshöhe ist in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt, hat sich aber regional auf bestimmte Werte eingependelt. In Hamburg sind zwei Modelle verbreitet:

Modell 1: 6,25 % Gesamtprovision (inkl. MwSt.)

Käufer: 3,125 % — Verkäufer: 3,125 %

Modell 2: 7,14 % Gesamtprovision (inkl. MwSt.)

Käufer: 3,57 % — Verkäufer: 3,57 %

Das Modell mit 6,25 % Gesamtprovision hat sich in Hamburg als der häufigere Standard etabliert. Die Provision bezieht sich immer auf den notariell beurkundeten Kaufpreis und enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %.

Beispielrechnung: Provision bei 500.000 Euro Kaufpreis

Angenommen, eine Eigentumswohnung in Hamburg-Eppendorf wird für 500.000 Euro verkauft. So berechnet sich die Provision bei den beiden gängigen Modellen:

Kaufpreis: 500.000 €

Gesamtprovision (6,25 %)31.250 €
→ Käuferanteil (3,125 %)15.625 €
→ Verkäuferanteil (3,125 %)15.625 €
Gesamtprovision (7,14 %)35.700 €
→ Käuferanteil (3,57 %)17.850 €
→ Verkäuferanteil (3,57 %)17.850 €

Der Unterschied zwischen beiden Modellen beträgt bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro also rund 4.450 Euro. Für Käufer kann es sich lohnen, bei der Objektsuche auf die Provisionshöhe zu achten.

Kann man die Maklerprovision verhandeln?

Grundsätzlich ja — die Provisionshöhe ist frei verhandelbar. In der Praxis hängt der Verhandlungsspielraum jedoch von mehreren Faktoren ab:

  • Marktsituation: In einem Verkäufermarkt mit hoher Nachfrage ist der Spielraum geringer als in einem Käufermarkt.
  • Objektwert: Bei hochpreisigen Immobilien sind Makler eher bereit, über den Prozentsatz zu verhandeln, da die absolute Summe dennoch attraktiv bleibt.
  • Leistungsumfang: Ein Makler, der umfassende Leistungen wie professionelle Fotografie, Homestaging und gezielte Vermarktung bietet, erzielt in der Regel einen höheren Verkaufspreis, der die Provision mehr als kompensiert.

Unser Rat: Achten Sie weniger auf die Provisionshöhe und mehr auf den erzielten Verkaufspreis. Ein guter Makler holt deutlich mehr aus Ihrer Immobilie heraus, als die Provision kostet.

Tipps für Verkäufer und Käufer

  • Maklervertrag genau lesen: Achten Sie auf die vereinbarte Provisionshöhe, Laufzeit und Kündigungsfristen. Der Vertrag muss mindestens in Textform vorliegen.
  • Leistungen vergleichen: Vergleichen Sie nicht nur die Provision, sondern auch den Leistungsumfang. Professionelle Vermarktung, Marktanalyse und Verhandlungsführung machen den Unterschied.
  • Provision steuerlich absetzen: Für Kapitalanleger ist die Maklerprovision beim Kauf Teil der Anschaffungsnebenkosten und kann über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
  • Nettokaufpreis beachten: Als Verkäufer erhalten Sie den Kaufpreis abzüglich Ihres Provisionsanteils. Kalkulieren Sie dies bei Ihrer Preisvorstellung ein.
  • Fälligkeit beachten: Die Provision wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig — nicht erst bei der Schlüsselübergabe.

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