Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tumpak Immobilien GbR (Auftritt unter der Marke VANDERBERG Immobilien) · Am Kaiserkai 30, 20457 Hamburg · Stand: Juli 2026

1. Maklerprovision

Mit notariellem Kaufvertragsabschluss schuldet der Kunde dem Makler für den Nachweis bzw. die Vermittlung eine Maklerprovision aus dem wirtschaftlichen Gesamtkaufpreis. Wird der Makler für beide Parteien des Kaufvertrages tätig und ist der Käufer Verbraucher, so schulden Käufer und Verkäufer eine Provision in gleicher Höhe, § 656c BGB. Dem Abschluss eines Kaufvertrages steht jeder andere Erwerb des wirtschaftlich Gewollten gleich, wie z. B. Zuschlag in der Versteigerung, Erwerb eines Gesellschaftsanteils etc. Der Makler wird in der Regel auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig. Bei Vermietungsgeschäften erhebt der Makler seine Provision ausschließlich vom Vermieter.

2. Angebote

Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die objektbezogenen Angaben beruhen auf Informationen, die dem Makler vom Verkäufer/Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Der Makler macht sich diese Angaben des Verkäufers/Vermieters nicht zu eigen und kann für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen.

3. Vorkenntnis

Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Kunden bereits bekannt ist, ist dieser verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen und die Vorkenntnis auf Verlangen des Maklers anhand von Dokumenten zu belegen.

4. Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen und Unterlagen des Maklers zu angebotenen Objekten (insbesondere Exposés, Fotografien, Grundrisse, Adress- und Preisangaben) sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Ihre Weitergabe an Dritte — ganz oder in Teilen, gleich in welcher Form — ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Maklers nicht gestattet.

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Weitergabeverbot verspricht der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 €. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Schließt der Dritte oder eine Person, an die der Dritte die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so schuldet der Kunde Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Maklerprovision; auch insoweit bleibt dem Kunden der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Haftung

Die Haftung des Maklers ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Haftpflichtversicherung (für Personen- und Sachschäden € 5,0 Mio., für Vermögensschäden € 2,0 Mio.) beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung des Maklers darüber hinaus der Höhe nach auf vorhersehbare und typische Schäden begrenzt.

Von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen sind solche Ansprüche ausgenommen, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Freiheit oder der Gesundheit beruhen.

6. Aufrechnung von Forderungen

Gegen die Provisionsforderung des Maklers kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Datenschutz

Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsanbahnung und -durchführung sowie zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Einzelheiten — auch zu Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten — enthält unsere Datenschutzerklärung.

8. Urheber- und Leistungsschutzrechte

Die auf unserer Website (vanderberg-immobilien.de) veröffentlichten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Objektfotografien und Grafiken, unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte, Objektbilder oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und wird verfolgt. Die Darstellung unserer Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig.

9. Salvatorische Klausel / Schriftform

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen davon unberührt und werden durch wirksame mit gleichem oder ähnlichem Regelungsgehalt ersetzt. Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages oder dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

Hinweis: § 656a BGB (Textform)

Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.