Erste Schritte nach dem Erbfall
Wenn Sie ein Haus geerbt haben, stehen zunächst einige wichtige Entscheidungen an. Bevor Sie an einen Verkauf denken, sollten Sie folgende Punkte klären:
- •Erbe annehmen oder ausschlagen: Sie haben ab Kenntnis des Erbfalls sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Prüfen Sie, ob Hypotheken oder andere Belastungen auf der Immobilie liegen.
- •Immobilie sichern: Stellen Sie sicher, dass Versicherungen bestehen und laufende Kosten wie Heizung, Strom und Grundsteuer weiter bezahlt werden.
- •Unterlagen zusammenstellen: Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne und Wohnflächenberechnung sind für einen späteren Verkauf essenziell.
Nehmen Sie sich Zeit für diese Schritte. Eine überstürzte Entscheidung kann teuer werden — sowohl bei der Annahme eines überschuldeten Erbes als auch bei einem vorschnellen Verkauf unter Wert.
Erbschein und Grundbuch
Um eine geerbte Immobilie verkaufen zu können, müssen Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein. Dafür benötigen Sie in der Regel einen Erbschein, den Sie beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert und werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet.
Ausnahme: Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, kann die Grundbuchumschreibung häufig auch ohne Erbschein erfolgen. Das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts genügt dann als Legitimation.
Wichtig: Wird die Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt, ist sie gebührenfrei. Danach fallen die regulären Grundbuchgebühren an. Versäumen Sie diese Frist nicht.
Erbschaftsteuer und Freibeträge
Ob beim Erben einer Immobilie Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und vom Wert des gesamten Nachlasses ab. Die persönlichen Freibeträge im Überblick:
Übersteigt der Wert des Nachlasses den Freibetrag, fällt auf den übersteigenden Betrag Erbschaftsteuer an. Die Steuersätze in Steuerklasse I (Ehegatten, Kinder, Enkel) liegen je nach Wert zwischen 7 und 30 Prozent.
Sonderregel Familienheim: Erbt der Ehegatte oder ein Kind die selbst genutzte Immobilie des Verstorbenen und bewohnt sie mindestens zehn Jahre lang weiter, bleibt die Immobilie steuerfrei — unabhängig vom Wert. Beim Kind gilt die Befreiung bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Diese Regelung entfällt allerdings, wenn Sie das Haus verkaufen möchten.
Spekulationsfrist bei geerbten Immobilien
Beim Verkauf einer geerbten Immobilie ist die sogenannte Spekulationsfrist von zehn Jahren ein zentraler steuerlicher Aspekt. Entscheidend ist: Der Erbe übernimmt die Haltedauer des Erblassers. Hat der Verstorbene die Immobilie also vor mehr als zehn Jahren erworben, können Sie sofort steuerfrei verkaufen.
Wurde die Immobilie vom Erblasser hingegen weniger als zehn Jahre vor dem Erbfall erworben, kann beim Verkauf Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn anfallen. Der Gewinn errechnet sich aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und den ursprünglichen Anschaffungskosten des Erblassers.
Ausnahme: War die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt, entfällt die Spekulationssteuer auch innerhalb der Zehnjahresfrist. Das gilt auch, wenn der Erblasser die Immobilie selbst bewohnt hat und der Erbe sie weiter nutzt.
Erbengemeinschaft: Gemeinsam verkaufen
Erben mehrere Personen gemeinsam, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Ein Verkauf der Immobilie ist nur möglich, wenn alle Miterben zustimmen. In der Praxis führt das häufig zu Konflikten, wenn die Erben unterschiedliche Vorstellungen haben.
- •Gemeinsamer Verkauf: Die wirtschaftlich sinnvollste Lösung. Alle Erben erhalten ihren Anteil am Verkaufserlös entsprechend ihrer Erbquote.
- •Auszahlung der Miterben: Ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus. Dafür ist eine professionelle Wertermittlung unerlässlich.
- •Teilungsversteigerung: Das letzte Mittel, wenn keine Einigung möglich ist. Achtung: Bei Teilungsversteigerungen werden oft nur 70 bis 80 Prozent des Marktwertes erzielt.
Ein erfahrener Makler kann in einer Erbengemeinschaft als neutraler Vermittler auftreten und dafür sorgen, dass alle Beteiligten eine faire und transparente Lösung finden.
Verkauf vs. Vermietung vs. Eigennutzung
Nicht immer ist ein Verkauf die beste Option. Prüfen Sie, welche Variante zu Ihrer persönlichen Situation passt:
- •Verkauf: Sofortige Liquidität und keine laufenden Kosten. Sinnvoll, wenn Sie das Kapital anderweitig benötigen oder die Immobilie weit entfernt liegt. Beachten Sie die Spekulationsfrist und die Erbschaftsteuer.
- •Vermietung: Regelmäßige Mieteinnahmen und langfristiger Vermögensaufbau. Bedenken Sie den Verwaltungsaufwand, möglichen Sanierungsbedarf und die Besteuerung der Mieteinnahmen. In Hamburg sind die Mietrenditen je nach Lage attraktiv.
- •Eigennutzung: Wenn Lage, Größe und Zustand der Immobilie passen, sparen Sie sich Mietzahlungen. Vorteil: Bei Eigennutzung als Familienheim kann die Erbschaftsteuer entfallen. Kalkulieren Sie allerdings notwendige Modernisierungskosten realistisch ein.
Ablauf des Verkaufs einer geerbten Immobilie
Haben Sie sich für den Verkauf entschieden, durchlaufen Sie in der Regel folgende Schritte:
- •Grundbuch berichtigen lassen — erst als eingetragener Eigentümer können Sie verkaufen.
- •Professionelle Wertermittlung — gerade bei geerbten Häusern, die oft älter sind, ist eine fundierte Bewertung entscheidend.
- •Unterlagen zusammenstellen — Grundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte, Baupläne und Wohnflächenberechnung.
- •Vermarktung starten — professionelle Fotos, Exposé und Schaltung auf den relevanten Portalen.
- •Besichtigungen und Verhandlung — qualifizierte Kaufinteressenten prüfen und den besten Preis verhandeln.
- •Notarielle Beurkundung und Übergabe — Kaufvertrag beim Notar, Kaufpreiszahlung und Schlüsselübergabe.
In Hamburg dauert der gesamte Verkaufsprozess — von der Wertermittlung bis zur Übergabe — in der Regel drei bis sechs Monate. Bei einer Erbengemeinschaft kann es aufgrund der notwendigen Abstimmung auch länger dauern.
Tipps für den Verkauf eines geerbten Hauses
- •Spekulationsfrist prüfen: Klären Sie vorab, ob der Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist liegt. In vielen Fällen hat der Erblasser die Immobilie lange genug besessen, sodass keine Spekulationssteuer anfällt.
- •Nicht vorschnell verkaufen: Emotionale Belastung und Zeitdruck führen oft dazu, dass geerbte Immobilien unter Wert verkauft werden. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit.
- •Renovierung abwägen: Kleinere Maßnahmen wie frische Farbe oder eine Entrümpelung können den Verkaufspreis deutlich steigern. Größere Sanierungen rechnen sich vor dem Verkauf hingegen selten.
- •Steuerberater hinzuziehen: Die Kombination aus Erbschaftsteuer und Spekulationssteuer ist komplex. Ein Steuerberater hilft Ihnen, die optimale Strategie zu entwickeln.
- •Lokalen Makler beauftragen: Ein Makler mit Marktkenntnis in Hamburg kann den realistischen Marktwert einschätzen und den Verkauf professionell abwickeln — besonders bei Erbengemeinschaften eine große Entlastung.
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