Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien in Deutschland anfällt. Sie wird von den Bundesländern erhoben, die den Steuersatz selbst festlegen können. Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).
Die Steuer wird auf den gesamten Kaufpreis berechnet — also auf den Betrag, der im notariellen Kaufvertrag festgehalten wird. Bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche oder Möbel können separat ausgewiesen werden und reduzieren so die Bemessungsgrundlage.
Steuersatz in Hamburg: 5,5 Prozent
In Hamburg beträgt die Grunderwerbsteuer seit dem 1. Januar 2023 5,5 Prozent des Kaufpreises. Zuvor lag der Satz bei 4,5 Prozent. Hamburg hat den Steuersatz damit um einen Prozentpunkt angehoben und liegt nun im oberen Mittelfeld der deutschen Bundesländer.
Für Käufer bedeutet das: Bei einer Immobilie im Wert von 500.000 Euro fallen allein 27.500 Euro Grunderwerbsteuer an. Dieser Betrag muss in der Regel aus Eigenkapital bezahlt werden, da die meisten Banken Kaufnebenkosten nicht finanzieren.
Berechnung und Beispiele
Die Berechnung ist einfach: Kaufpreis multipliziert mit 5,5 Prozent. Hier einige Beispiele für typische Kaufpreise in Hamburg:
Tipp: Wenn bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche, Markisen oder Möbel mitverkauft werden, können diese im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden. Auf diesen Anteil fällt keine Grunderwerbsteuer an. Der Betrag muss jedoch realistisch und nachvollziehbar sein.
Fälligkeit und Zahlung
Nach der notariellen Beurkundung informiert der Notar das zuständige Finanzamt über den Kauf. Das Finanzamt sendet daraufhin einen Grunderwerbsteuerbescheid an den Käufer. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel einen Monat nach Zustellung des Bescheids.
Die Zahlung ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Erst nach Eingang der Steuer stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die der Notar für die Grundbucheintragung benötigt. Obwohl im Kaufvertrag häufig vereinbart wird, dass der Käufer die Steuer trägt, haften nach dem Gesetz beide Vertragsparteien gesamtschuldnerisch.
Ausnahmen und Befreiungen
Es gibt mehrere Fälle, in denen keine Grunderwerbsteuer anfällt:
- •Erwerb zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern: Übertragungen zwischen Ehegatten sind von der Grunderwerbsteuer befreit — auch im Rahmen einer Scheidung.
- •Erwerb durch Verwandte in gerader Linie: Verkäufe zwischen Eltern und Kindern oder Großeltern und Enkeln sind steuerfrei.
- •Erbschaft und Schenkung: Bei Erwerb durch Erbfall oder Schenkung fällt keine Grunderwerbsteuer an (dafür ggf. Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer).
- •Kaufpreis unter 2.500 Euro: Bei einem Kaufpreis unter der Freigrenze von 2.500 Euro entfällt die Steuer. In der Praxis spielt das bei Immobilien kaum eine Rolle.
Vergleich mit anderen Bundesländern
Die Grunderwerbsteuer variiert in Deutschland je nach Bundesland erheblich. Hier eine Übersicht der aktuellen Steuersätze:
Hamburg liegt mit 5,5 Prozent im oberen Mittelfeld. Spitzenreiter mit 6,5 Prozent sind unter anderem Schleswig-Holstein, NRW und Brandenburg. Die günstigsten Länder sind Bayern und Sachsen mit 3,5 Prozent. Bei einer Immobilie für 500.000 Euro beträgt die Differenz zwischen dem günstigsten und dem teuersten Bundesland immerhin 15.000 Euro.
Tipps zur Grunderwerbsteuer
- •Bewegliche Gegenstände separat ausweisen: Einbauküche, Sauna, Markisen oder Gartengeräte können im Kaufvertrag gesondert aufgeführt werden. Auf diesen Anteil fällt keine Grunderwerbsteuer an.
- •Instandhaltungsrücklage beachten: Bei Eigentumswohnungen kann die anteilige Instandhaltungsrücklage vom Kaufpreis abgezogen werden und so die Bemessungsgrundlage reduzieren.
- •Frühzeitig einplanen: Kalkulieren Sie die Grunderwerbsteuer von Anfang an in Ihre Finanzierung ein. Sie gehört zu den Kosten, die aus Eigenkapital bezahlt werden müssen.
- •Steuerberater konsultieren: In Sonderfällen (z. B. Share Deals, Erwerb durch Gesellschaften) gibt es komplexere Regelungen. Holen Sie hier fachlichen Rat ein.
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